Europawahl 2024
Am 09. Juni 2024 findet in Deutschland die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.
WICHTIGE INFORMATION FÜR UNIONSBÜRGER
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
-> Zum Antrag für im Ausland lebende Deutsche: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Alles weitere wissenswerte zur Europawahl 2024 finden Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Union.