Wahlhelferinnen und -helfer
Hier finden Sie allgemeine Informationen für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in im Wahlvorstand zu den Wahlen 2024.
Wahlhelfer*in kann jede Person sein, die selbst wahlberechtigt ist, am Wahltag also
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist,
das 16. Lebensjahr vollendet hat und
im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat,
nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Für jedes Wahllokal werden fünf bis neun Wahlhelfer*innen benötigt, die den Wahlvorstand bilden. Sie erhalten für ihre Tätigkeit je nach übertragener Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € bzw. 35,00 €.
*Da am 09. Juni mehrere Wahlen an einem Tag stattfinden, wird hierbei das Erfrischungsgeld verdoppelt.
Dann melden Sie sich ganz einfach unter unserem Onlineformular an.
Jeder Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
ein*e Wahlvorsteher*in
ein*e stellvertretende*r Wahlvorsteher*in
ein*e Schriftführer*in
ein*e stellvertretende*r Schriftführer*in und
ein*e bis fünf Beisitzer*in.
Zu den Aufgaben des Wahlvorstands gehört u.a.:
die Überprüfung der Wahlbenachrichtigung und ggf. der Ausweise der Wähler*innen
das Kontrollieren der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Vermerkung der Wahlteilnahme
die Ausgabe der Stimmzettel
die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels und
die Feststellung und Übermittlung des Wahlergebnisses.
Leitfäden / Schulungsmaterial
Auf der Seite des Landeswahlleiters erhalten Sie hierzu weitere Informationen -> LINK.
Broschüre - Hinweise für Wahlvorstände (Link)
Videos der Bundeswahlleiterin
Mit den Videos, die durch die Bundeswahlleiterin zur Verfügung gestellt werden, können Sie sich beispielhaft einen ersten Überblick über die wesentlichen Aspekte eines Wahltages verschaffen.