Sprachstandfeststellung
Sehr geehrte Personensorgeberechtigten,
der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch ist eine Schlüsselkompetenz und bedeutsam für die Bildungsprozesse bei Kindern. Diese Bildungsprozesse beginnen in der Familie und werden in der Kindertagesstätte aufgegriffen und weitergeführt.
Im Rahmen der Prüfung der Schulfähigkeit (§§ 37, § 41 ff BbgSchulG) besteht im Land Brandenburg die Teilnahmeverpflichtung der Kinder an einer Sprachstandsfeststellung ein Jahr vor der Einschulung. Die Sprachstandsfeststellung beginnt jährlich in den Monaten Oktober und November in den Kindereinrichtungen.
Alle Kinder, die an dem Programm teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung in der Grundschule vorgelegt wird. Dieses Angebot und das Ausstellen der Bescheinigung sind kostenlos.
Eltern von Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen (Hauskinder) sollen sich eine Kita Ihres Vertrauens hierfür suchen.
Nachfolgende Einrichtungen stehen Ihnen zur Auswahl:
Kita „Storchennest“, Lücke 1, OT Saalow,
Leiterin: Frau Kaczmierzak, Tel.: 03377 / 301060Kita „Wirbelwind“, Puschkinstraße 7, OT Sperenberg ,
Leiterin: Porter Tel.: 033703 / 7377Kita „Abenteuerland“, Baruther Str. 2, OT Klausdorf,
Leiterin: Frau Morzceck Tel.: 033703 / 7421Kita „Mäusetreff“, Horstweg 9, OT Rehagen ,
Leiterin: Frau Thiele, Tel.: 033703/7547 oder 688810
Bitte melden Sie Ihr Kind in einer der o.g. Einrichtung bis zum 13.09.2024 an. Bei festgestelltem Förderbedarf beginnt das Förderangebot spätestens im Januar 2025. Ein späterer Einstieg in das Programm ist nicht mehr möglich.
Für eventuell auftretende Fragen steht Ihnen Frau Racholdt unter der Telefonnummer 033703/95914 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. A. Racholdt
Bildungsamt