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Ordnungsamt

Führerschein, Umtausch


Kurzinformationen

Wie lange sind alte PKW-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


 


Beschreibung

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • ein biometrisches Passfoto

  • der aktuelle Führerschein

Des Weiteren sind beim Bereich Meldewesen folgende Dokumente mitzubringen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag (siehe Anlage unten)

  • eine Kopie des gültigen Personalausweises (sonst Kostenpflichtig bei uns)

  • eine Kopie des alten Führerscheins (sonst Kostenpflichtig bei uns)

 

Anschließend einen Termin vereinbaren unter "Umtausch auf EU-Führerschein":
https://www.gemeinde-am-mellensee.de/seite/501786/online-termine.html

Gebühren

 Hinweis: die Kosten von rund 25 € sind nur per Kartenzahlung möglich


Ansprechpartner

Frau Jäger
Telefon (033703) 95945


Formulare

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